Informationen für gesetzlich Versicherte Patienten

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Rezeptgebühr (Eigenanteil)
Im Auftrag der Krankenkasse müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10€ pro Verordnung

+10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Sie, diese Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.